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Bekanntmachung der Regierung von Schwaben zum Bahnprojekt

Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm – Augsburg

Einleitung des Raumordnungsverfahrens

 

Die Projektträgerin hat der Regierung von Schwaben als höherer Landesplanungsbehörde Verfahrensunterlagen (Text- und Kartenteil) zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens eingereicht. Die Unterlagen enthalten auch die Darstellung der vier von der DB Netz AG geplanten Trassenvarianten, davon zwei auf Teilabschnitten mit alternativen Linienführungen.

Hinweis: Das Vorhaben kann Belange der Fischerei und der Heimatpflege berühren.

Gemäß Art. 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayLplG wird die Öffentlichkeit mit dieser Bekanntmachung am Verfahren beteiligt.

Die Verfahrensunterlagen samt Einleitungsschreiben können im Rathaus Dinkelscherben in der Zeit vom

28.09.2023 bis 26.10.2023

eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist nur mit vorheriger Terminvergabe unter der Rufnummer 08292/202-60  sowie den nachstehend genannten Geschäftszeiten möglich.  

Geschäftszeiten:               Mo bis Freitag                   von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                         Mo bis Donnerstag          von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Weiterhin werden die Verfahrensunterlagen auf der Internetpräsenz der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de unter „Service – Raumordnung, Regionalplanung – laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren“ zur Einsicht eingestellt.

Während der Auslegungszeit bzw. bis längstens 31. Oktober 2023 (Ablauf Äußerungsfrist) können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch gegenüber den vorgenannten Kommunen (siehe Einleitungsschreiben) oder der Regierung von Schwaben abgegeben werden. Die vorgebrachten Äußerungen werden nach Ablauf der Äußerungsfrist unverzüglich der Regierung von Schwaben übermittelt.

Hinweise:

  • Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt den nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BayLplG).
  • Die Regierung wird keine Empfangsbestätigungen ausstellen und wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Zulassungsverfahren werden diese nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgetragen werden.
  • Technische und fachliche Detailfragen sowie Einteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Weitergehende und vertiefende Prüfungen, etwa auch die Prüfung der Bedarfsfrage, werden Gegenstand nachfolgender Zulassungsverfahren sein.
  • Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegungen sollen nur bei den Städten, Märkten und Gemeinden oder bei der Regierung von Schwaben abgegeben werden.
  • Sofern Sie Ihre Stellungnahme auf elektronischem Wege abgeben wollen, übermitteln Sie diese bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sich die Beteiligten damit einverstanden.
  • Die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Projektträgerin als möglicherweise planungsrelevanten Hinweis zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, werden wir die Stellungnahme anonymisiert weiterleiten; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.
  • Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrichtet werden.

Markt Dinkelscherben, den 14.09.2023

Edgar Kalb, 1. Bürgermeister

Abdruck im Amtsblatt: 21.09.2023

Einstellen auf der Homepage des Marktes Dinkelscherben: 21.09.2023