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  • Fundgegenstände, die im Gemeindebereich des Marktes Dinkelscherben gefunden wurden, sind grundsätzlich beim Fundamt abzugeben.
  • Wer gefundene Gegenstände unterschlägt, macht sich strafbar.
  • Fundgegenstände müssen mindestens 6 Monate aufbewahrt werden.
  • Wenn der Eigentümer die Fundsache nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abholt, kann der Finder das Eigentum erwerben.
  • Verzichtet der Finder auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht das Recht auf die Gemeinde über.

Die aktuelle Liste der Fundsachen finden Sie regelmäßig im Amtsblatt oder online mit diesem Link.

 

Fundtiere
Der Markt Dinkelscherben hat der Tierärztlichen Klinik Dres. M. Erben u. a., Grasweg 2, 86459 Gessertshausen, die Behandlung von Fundtieren übertragen.
Finderinnen und Finder können die Tiere dort direkt abgeben. Die Tierklinik ermöglicht die Aufnahme von Fundtieren von 0.00 – 24.00 Uhr und nimmt sie unmittelbar in Verwahrung.
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an die Klinik, Tel. 08238 9618-0 oder an das Fundamt, Tel. 08292 202-31.