Die Zusammensetzung des Ausschusses erfolgt nach dem Verhältnis der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen.
Vorsitzender mit Stimmrecht ist der erste Bürgermeister.
Ständige Mitglieder ohne Stimmrecht sind die stellvertretenden Bürgermeister.
Die Zusammensetzung des Ausschusses erfolgt nach dem Verhältnis der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen.
Vorsitzender mit Stimmrecht ist der erste Bürgermeister.
Ständige Mitglieder ohne Stimmrecht sind die stellvertretenden Bürgermeister.