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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nr. 61 Photovoltaik-Freiflächenanlage Ried“

Flächennutzungsplan, 25. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

 

Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktrat hat in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nr. 61 Photovoltaikanlage-Freiflächenanlage Ried“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Ried.

Weiterhin hat der Marktrat in öffentlicher Sitzung den Entwurf vom 08.11.2022 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den Entwurf vom 04.03.2022 zum Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 08.11.2022 durchzuführen.

Bereits mit Beschluss des Marktrates am 23.11.2021 wurde grundsätzlich der Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Am 24.05.2022 hat der Bau- Umwelt- und Energieausschuss des Marktes Dinkelscherben in einer öffentlichen Sitzung die Aufstellung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung, wurde der Entwurf in der Fassung vom 11.05.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 25. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurnummer 86, Gemarkung Ried, Markt Dinkelscherben. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Lageplänen, die Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.

Die Entwürfe der Bauleitpläne in der Fassung vom 08.11.2022 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan), in der Fassung vom 04.03.2022 (Vorhaben- und Erschließungsplan) und in der Fassung vom 11.05.2022 (25. FNP-Änderung) liegen einschließlich den Begründungen mit Umweltbericht und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags in der Zeit vom

23.12.2022 bis einschließlich 27.01.2023

 im Rathaus des Marktes Dinkelscherben (Augsburger Straße 4-6, 86424 Dinkelscherben) während der allgemeinen Geschäftszeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme (nur mit Terminvergabe) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit der Begründung beim Markt Dinkelscherben einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen. Aktuell nur mit Terminvergabe:

Terminabsprachen sind möglich unter der Rufnummer 08292/202-60.

Geschäftszeiten:        Mo bis Freitag                        von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo bis Donnerstag                von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Die rechtskräftige Satzung wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ab dem Tag dieser Bekanntmachung zusätzlich auf der Internetseite der Marktgemeinde Dinkelscherben unter www.dinkelscherben.info unter der Rubrik Bauleitplanung eingestellt und zugänglich gemacht.

 

 Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Kartengrundlage: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, abgerufen 2022)

 Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes o.M.

 

Dinkelscherben, den 12.12.2022

E.Kalb, 1. Bürgermeister