Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz

            Lagebezeichnung: „Söldnerfeldweg“

 

Der nicht ausgebaute öffentliche Feldweg – „Söldnerfeldweg“ - Flur-Nr. 554 Gemarkung Dinkelscherben (südl. Ortsausgang Dinkelscherben, Richtung Oberschöneberg) soll teilweise eingezogen werden, da der Feldweg vom neuen Bebauungsplan-Nr.15 “Söldnerfeld“ überlagert wird und einer, dem Bebauungsplan entsprechenden Nutzung zugeführt werden soll.

Der Weg ist im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege mit der Nummer 32 geführt.

Es ist beabsichtigt, den Weg in einer Länge von ca. 157m gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. (Im Bild farblich markiert).  Der bisherige Anfangspunkt an der Abzweigung von der Staatsstraße 2027 wird also zum südwestlichen Punkt von Flur-Nr. 630 verlagert. Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gemacht.

Einwendungen zur Einziehung können innerhalb von drei Monaten beim Markt Dinkelscherben schriftlich (Brief oder E-Mail) oder mündlich (zur Niederschrift nach Terminvereinbarung) vorgebracht werden.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 08292/202-60

Dinkelscherben, den 11.02.2026

Gez. Kania, Bauamt