Die mit Rechtwirkung vom 11.07.2025 bekannt gemachte Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung, wird hinsichtlich §§ 1,2 nochmals geändert. Die Änderung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
§ 1
Anwendungsbereich
(1) Die Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 BayBO im Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen.
Ausgenommen sind, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen, Änderungen oder Nutzungsänderungen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4b, zweiter Halbsatz BayBO.
(2) Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang.
§ 2
Pflicht zur Herstellung von Garagen und Stellplätzen
Bei der Errichtung von Anlagen, für die ein Zu- oder Abfahrtsverkehr mit Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, sind Stellplätze herzustellen. Bei der Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen sind Stellplätze herzustellen, wenn dadurch zusätzlicher Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist.
Schlussbestimmungen
Die 1. Änderung zur Satzung, Fassung 06.05.2025 tritt ab Bekanntmachung in Kraft. Die nicht geänderten Teile der Satzung, Fassung 06.05.2025 bleiben unberührt und sind weiterhin rechtsverbindlich.
Die Satzung 06.05.2025 in der geänderten Fassung 11.11.2025 liegt auf Dauer zu jedermanns Einsicht im Rathaus Dinkelscherben, Augsburger Straße 4-6, sowie auf der Homepage des Marktes unter www.dinkelscherben.info bereit.
Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen: Die Einsichtnahme kann nur durch Terminvergabe erfolgen – hierzu wählen Sie bitte 08292/202-60 oder per Mail:
Gez. 1. Bgm. Edgar Kalb