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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

 

Bekanntmachung über die Genehmigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am.14.12.2021 die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzugsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.01.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit Bescheid vom 22.09.2022, Aktenzeichen 50-173-2022-BB hat das Landratsamt Augsburg als Genehmigungsbehörde die 24. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Der räumliche Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurnummer 1299 Gemarkung Dinkelscherben. Der Änderungsbereich umfasst 5.415 m². Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, im Rathaus der Marktgemeinde Dinkelscherben, Augsburger Straße 4-6, 86424 Dinkelscherben während der allgemeinen Dienstzeiten bereit gehalten. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung während der allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 Allgemeine Dienstzeiten:

 

 Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

 

 Montag bis Donnerstag

13.00 - 15.00 Uhr

Auf Grund der geltenden allgemeinen Regelungen zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, kann jederzeit mit der Verwaltung ein Termin vereinbart werden.

Telefonnummer: 08292/202-60 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die wirksame Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ab dem Tag dieser Bekanntmachung zusätzlich auf der Internetseite der Marktgemeinde Dinkelscherben unter www.dinkelscherben.info unter der Rubrik Bauleitplanung eingestellt und zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

 eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und,
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Marktgemeinde Dinkelscherben geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

 FNP_24_ Landschaftsplan_2022-10-19.jpg

 

Dinkelscherben, den 20.10.2022

 

Edgar Kalb

  1. Bürgermeister