Amtliche Bekanntmachung
Über die öffentliche Auslegung der neuen Bodenrichtwertliste zum
Stand 01.01.2022
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Augsburg hat am 10.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.
Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang beim Markt Dinkelscherben öffentlich ausgelegt.
Sie liegt im Bauamt Dinkelscherben, 1. Stock, Augsburger Straße 4 - 6, 86464 Dinkelscherben
in der Zeit vom 18.07.2022 bis 19.08.2022 während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
öffentlich aus.
Auf Grund der geltenden allgemeinen Regelungen zur persönlichen Vorsprache im Rathaus kann jederzeit mit der Verwaltung ein Termin vereinbart werden.
Telefonnummer: 08292/202-60 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zi.Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231 oder -2233, -2558, -2585, -2643 bzw. -2958) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25,00 EUR/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren bzw. mündliche oder schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf die Homepage zu stellen.
Dinkelscherben, den 14.07.2022
Kalb, 1. Bürgermeister